Welche Kosten entstehen durch Psychotherapie?
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
In meiner Praxis biete ich Psychotherapie für privat Versicherte und Beihilfeberechtigte an. In der Regel werden die Kosten für Ihre psychotherapeutische Behandlung von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen. Das Honorar pro Therapieeinheit (50 Minuten) richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine Erstattung der Vergütung durch den Kostenträger ist üblicherweise für Privatpatienten gegeben, möglicherweise aber nicht in vollem Umfang gewährleistet. Der Patient bzw. die Patientin ist in diesem Fall verpflichtet, den Differenzbetrag auf seiner/ihrer Rechnung zu übernehmen. Günstig ist es, wenn Sie vorab in Erfahrung bringen, ob die Behandlung beantragt werden muss, welchen Betrag Ihre Versicherung übernimmt und ob es eine Beschränkung der jährlich verfügbaren Sitzungen gibt.
Selbstzahler
Es besteht die Möglichkeit, die Kosten einer Behandlung in meiner Praxis selbst zu tragen. In diesem Fall erhält Ihre Krankenkasse keine Mitteilung über Ihre Psychotherapie. Bei einem späteren Abschluss von Versicherungen, die eine Gesundheitsprüfung voraussetzen oder bei einer bevorstehenden Verbeamtung kann dies von Vorteil sein. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt derzeit mindestens 135,52€ (Stand August 2024) pro Therapieeinheit (50 Minuten).
Gesetzlich Versicherte
Wenn Sie bereits vergeblich versucht haben einen Therapieplatz innerhalb einer angemessenen Wartezeit in einer Praxis mit Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung zu erhalten und der Beginn einer Psychotherapie für Sie nicht mehr aufschiebbar ist, können Sie bei Ihrer Krankenkasse die Kostenerstattung für eine Therapie in meiner Praxis beantragen.
Bei allen dafür notwendigen Schritten unterstütze ich Sie gern. Auf Anfrage sende ich Ihnen gerne grundlegende Informatio-nen zur Kostenerstattung zu.
Um den Antrag auf Kostenerstattung der Psychotherapie zu stellen, habe ich Ihnen eine kurze Checkliste aufgeführt:
Sie benötigen:
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Eine Bescheinigung von Ihrem Arzt, dass eine psychotherapeutische Behandlung notwendig und unaufschiebbar ist.
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Ein Protokoll der vergeblichen Suche nach einer Psychotherapeutin / einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. (Kontaktieren Sie mind. 5 Psychotherapeuten mit Kassenzulassung und notieren Sie formlos, wen Sie kontaktiert haben und wie lange die Wartezeit dort ist. Eine Liste der Kollegen mit Kassenzulassung sende ich Ihnen gerne per Email zu.
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Ein Anschreiben an die Krankenkasse (dieses kann ich Ihnen gerne ausformuliert zukommen lassen, so dass Sie dieses nur noch mit Ihren Daten ergänzen müssen).
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Eine Bescheinigung von mir, dass die Behandlung kurzfristig übernommen werden kann.
Sie sollten wissen, dass Ihre Krankenkasse gesetzlich dazu verpflichtet ist, Ihnen die Kosten für unaufschiebbare Leistungen wie zum Beispiel eine notwendige psychotherapeutische Behandlung nach § 13 Abs. 3 SGB V zu erstatten. Bei Fragen können Sie mich gern über das Kontaktformular, per Email oder per Telefon erreichen.